Welche Kosten kommen auf Sie zu, wenn Sie die bei einem Psychotherapeuten oder Psychologen eine Therapie in Anspruch nehmen? Ist die Erstattung der Psychotherapie-Kosten durch eine Krankenkasse möglich? Viele scheuen den Besuch beim Psychotherapeuten aus Angst vor hohen Kosten. Dies ist aber nicht notwendig, da bei einer Psychotherapie die finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse beantragt werden kann. Einige Hinweise dazu finden Sie bereits auf dieser Website, gern können Sie mir Ihre Fragen auch telefonisch oder per Mail stellen. Sie sind sich unsicher, ob Sie überhaupt eine Therapie benötigen? Am besten lassen sich die Antworten auf Ihre Fragen in einem ersten Termin klären.
Die Kosten
Pauschale Leistungspakete gibt es bei keinem Therapeuten - denn eine psychotherapeutische Behandlung ist eine individuelle Leistung. Das gewählte Verfahren der Therapie ist abhängig vom Patienten selbst, seinem Krankheitsbild und seiner Hintergrundgeschichte. Psychische Störungen können ganz unterschiedlich ausgeprägt sein. Wie sich letztlich die Kosten für Ihre persönliche Therapie zusammensetzen werden oder würden, ist erst nach einem ausführlichen Gespräch abzuwägen.
Ich behandele gesetzlich Versicherte, Privatpatienten und Selbstzahler. Die Kostenregelung erfolgt für gesetzlich Versicherte über die zuständige Krankenkasse, für Privatpatienten über die private Krankenkasse und eventuell über die Beihilfestelle. Für Privatpatienten richten sich die Psychotherapie-Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Zur Deckung der Kosten gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Antworten zu einigen Fragen finden Sie auch unter dem Punkt: Häufige Fragen zu den Psychotherapie-Kosten.
Kostenerstattung
Die psychologische Beratung und Behandlung durch einen Psychotherapeuten ist eine antragspflichtige Leistung: Sie gehört zum Leistungsprogramm einer gesetzlichen Krankenversicherung, die Kostenübernahme für die Therapiesitzungen muss aber durch einen Antrag bewilligt werden. Für Ihre Psychotherapie in Berlin übernehme ich als Therapeut das Ausfüllen der entsprechenden Formulare. Ihr Verwaltungsaufwand beim Beantragen der Erstattung von Psychotherapie-Kosten beinhaltet das Lesen und Unterschreiben der Formulare.
Nicht jeder Therapeut kann die anfallenden Kosten einer Psychotherapie über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ich als Psychotherapeut erfülle die notwendigen Anforderungen bei den Behandlungen in meiner Praxis in Berlin Wilmersdorf:
Ich habe sehr gute Erfahrungen mit der Verhaltenstherapie Berlin gemacht, welche bei Bedarf zum Beispiel mit der Hypnosetherapie etc. ergänzt werden kann.
Erstgespräche
Als Probesitzungen, genannt probatorische Sitzungen, werden diejenigen Termine gewertet, die vor dem Datum der Kostenübernahme für eine Psychotherapie durch die Krankenkasse liegen. Es gibt ein Erstgespräch und vier probatorische Sitzungen, in denen ich mich als Psychotherapeut ganz Ihnen, Ihrer Person, Ihren Beschwerden und Ihrem Hintergrund widme. Die Krankenkassen zahlen diese probatorischen Sitzungen.
Damit ich Ihre Situation verstehen kann, sind viele Fragen notwendig. Nicht selten ist es einigen Patienten unangenehm oder es erscheint Ihnen nicht zielführend, die Fragen zu beantworten. Auch notwendige und teilweise umfassend ausgefüllte Erhebungsbögen von mir erhöhen allerdings Ihre Chance darauf, dass die Krankenkasse die Psychotherapie-Kosten übernimmt.
Deshalb ist es umso besser, wenn Sie sich öffnen und wir von Beginn an daran arbeiten, eine vertrauensvolle Patienten-Therapeuten-Beziehung aufzubauen. Auf diese Weise steht dem Erfolg der Therapie nichts im Weg.
Terminanzahl
Wie viele Stunden einer Psychotherapie der einzelne Patient benötigt und von der Krankenkasse erstattet bekommt, ist ebenfalls unterschiedlich. Die Behandlung ist ein Prozess, der von schrittweisem Erfolg und manchmal leider auch Rückschlägen geprägt ist. Ich übernehme die notwendigen Anträge, auch auf Therapieverlängerung und Sie haben keinen Verwaltungsaufwand.
Sind Sie privat krankenversichert, hängt die Erstattung von Psychotherapie-Kosten von den Vereinbarungen mit Ihrer Versicherung ab. Am besten informieren Sie sich in Ihrem Versicherungsvertrag oder direkt bei der Versicherung über den Versicherungsschutz bei psychischen Erkrankungen. Wird Ihnen eine Kostenerstattung ermöglicht, sollten Sie sich diese schriftlich bestätigen lassen.
Beamte können sich einen Teil der Kosten (in der Regel 50 Prozent) für eine Psychotherapie erstatten lassen. Lassen Sie sich auch hier schriftlich belegen, dass die Übernahme der Psychotherapie-Kosten vereinbart wurde.
Als Selbstzahler müssen sie keine Anträge für Genehmigungen stellen und neben den Richtlinienverfahren können vom Therapeuten auch andere Methoden angewendet werden. Über Kosten, Dauer und Art der Psychotherapie einigen wir uns im Vorfeld der Behandlung im Gespräch.
Ihre Fragen
Neben den oben erläuterten Informationen sind hier noch einige häufig gestellte Fragen zur Thematik Psychotherapie-Kosten und Kostenerstattung zusammengestellt. Falls Sie Ihre Frage hier nicht finden oder Ihnen die Antwort unzureichend erscheint, können Sie mich gern kontaktieren - ich helfe Ihnen gern.
Um bei der Krankenkasse eine Kostenerstattung zu beantragen, wird ein Gutachter zur Beurteilung der Situation herangezogen. In dem erstellten Bericht stehen nur Informationen zu Ihren Beschwerden und Ihre Krankheitsgeschichte, keine persönlich Angaben wie Name, Addresse oder ähnliches. Ist der Bericht bei der Krankenkasse eingetroffen, wird dieser ungeöffnet und ebenfalls anonym an den beauftragten Gutachter weitergeleitet. Er kann in keiner Weise zurückverfolgen, um welche Person es sich bei dem Antragsteller handelt.
Fällt das Urteil des Gutachters zur Notwendigkeit der Psychotherapie negativ aus, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Möglicherweise wird so im zweiten Anlauf durch eine erneute Prüfung die Kostenübernahme zugesichert. Ist dies nicht der Fall, können Sie eine Klage beim Sozialgericht einreichen. Diese ist für jeden kostenfrei.
Für Personen, die weder eine gesetzliche noch eine private Krankenversicherung haben (obwohl eins von beidem vorgeschrieben ist), können sich an das Sozialamt wenden. Hier finden Sie Hilfe in Situationen, die zunächst ausweglos erscheinen. Beispielsweise können Sie hier die Finanzierung einer Psychotherapie beantragen, wenn Ihnen die Mittel fehlen.
Nein, denn wenn Sie kein Selbstzahler sind und die Erstattung der Psychotherapie-Kosten beantragen möchten, müssen Sie sich an einen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung wenden. Im Gegenzug dazu gibt es auch Psychotherapeuten mit ähnlicher Ausbildung und Fachkompetenz, die keine Kassenzulassung besitzen.
Ich besitze die Kassenzulassung als Psychotherapeut in Berlin seit 1999. Beginnen Sie bei mir eine Psychotherapie nach einem der Richtlinienverfahren, ist eine Antragstellung ohne Probleme möglich (Achtung: Die Antragstellung garantiert nicht die Kostenübernahme).
Psychotherapie Marten
Bundesplatz 8
10715 Berlin
030 814 11 17
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