Sie haben sich für eine Psychotherapie in Berlin entschieden - aber wissen nicht, was Sie erwartet? Im Folgenden lesen Sie, welche Schritte auf Sie zukommen, wenn Sie eine therapeutische Behandlung in meiner Praxis in Berlin Wilmersdorf in Anspruch nehmen möchten. Diese Stationen sind der Rahmen einer jeden Psychotherapie, in dem sich Therapeuten und Patienten bewegen. Die Dauer, verwendete Methoden und der Psychotherapie-Ablauf mit konkreten Maßnahmen werden jeweils individuell vom Therapeuten geplant.
Generell besteht die Therapie aus den folgenden Phasen:
Zunächst erfolgt eine Kontaktaufnahme durch Sie, in der Regel telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular hier auf der Website. Über diesen Weg vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Danach erstelle ich eine Diagnose, händige Ihnen diese aus und überreiche Ihnen eine Patienteninformation.
Anschließend werden in bis zu vier probatorischen Sitzungen die Diagnose und die Indikation für eine Psychotherapie geprüft. Es wird erprobt, ob sich eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zwischen Patient/In und Psychotherapeut entwickeln kann. Sie als Patient/In und ich als Therapeut entscheiden dann gemeinsam, ob eine Verhaltenstherapie die richtige Methode der Wahl ist. Im Anschluss wird ein ärztlicher Konsiliarbericht eingeholt.
Bei den ersten Sitzungen haben Sie und ich Zeit, uns ein Bild vom jeweils anderen zu machen. Selbstverständlich möchten Sie gern erfahren, wen Sie vor sich haben und ob Sie sich eine Therapie mit mir als Psychotherapeuten vorstellen können. Nicht immer passen Therapeut und Patient/In zueinander - wie im normalen Leben spielen hierbei zahlreiche subjektive Faktoren eine Rolle. Da die Beziehung zwischen Therapeut und Patient/In aber maßgeblich für den Erfolg einer Therapie ist, geben Erstgespräch und probatorische Sitzungen bereits eine Aussicht auf den Erfolg einer Therapie.
Beim ersten Zusammentreffen möchte ich nicht nur Sie als Menschen kennenlernen, sondern auch Ihre Probleme und den Grund Ihres Besuches näher ermitteln. Das Erstgespräch und die Probatorik sind dabei keine Behandlungsstunden, sondern sie dienen lediglich dazu, dass ich mir einen Überblick verschaffe. Einige Patienten treten mit falschen Erwartungen an diese Gespräche heran und erhoffen sich bereits Ratschläge und Maßnahmen zur Problembewältigung. Doch wie sinnvoll kann eine Maßnahme sein, wenn diese nicht an Sie, Ihre Beschwerden und Hintergrundgeschichte angepasst ist?
Da psychische Erkrankungen und die davon betroffenen Menschen sehr individuell sind, ist es unerlässlich, dass ich mir ein Bild von Ihnen und der Situation mache. Deshalb sind die Fragen im Erstgespräch und der Probatorik oft dieselben und erscheinen so manchem wie von einem Fragebogen gestellt - doch sie sind essentiell dafür, eine folgende Therapie auszurichten.
Mit diesen Fragen können Sie so oder ähnlich bei einem Erstgespräch rechnen:
Beim Beantworten der Fragen nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Es kommt auch nicht darauf an, ins Detail zu gehen oder eine perfekt formulierte, lückenlose Antwort zu geben. Dennoch kann es helfen, wenn Sie vor dem Erstgespräch einen Moment in sich gehen und versuchen, sich selbst diese Fragen zu beantworten. Für mich als Psychotherapeut ist es wichtig, eine generelle Orientierung zu Ihnen als Person sowie Art und Umfang Ihrer Beschwerden zu erlangen.
Gern können auch Sie Fragen vorbereiten, falls Sie weiterführende Informationen zum Therapieablauf, der Kostenerstattung, den Methoden oder der Gestaltung der Sitzungen wünschen. Die Erstgespräche und die Probatorik sind selbstverständlich auch Ihre Chance, Unsicherheiten zu klären, um anschließend auf einer gemeinsamen Basis in die erfolgreiche Therapie starten zu können.
Nach dem Erstgespräch und den probatorischen Sitzungen wird die Therapie bei der zuständigen Krankenkasse beantragt. Informationen zum Thema Psychotherapie-Kosten und Kostenerstattung finden Sie hier auf meiner Website. Wurde die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung bestätigt, beginnen die Therapiesitzungen. Zur Klärung gegenseitiger Verpflichtungen und Rechte wird ein Behandlungsvertrag über Schweigepflicht, Datenschutz, Terminvereinbarungen, Ausfallhonorar etc. geschlossen.
Nach einer Kurzzeittherapie (2 x 12 Stunden à 50 Minuten) kann mit einem Umwandlungsantrag eine Langzeittherapie (insgesamt 60 Stunden, d.h. 2 x 12 Stunden Kurzzeittherapie und 36 weitere Therapiestunden) bei der Krankenkasse beantragt werden. Im Falle einer Langzeittherapie geht mein Antrag anonymisiert an einen externen Gutachter, der einen Prüfauftrag der Krankenkassen hat. Bei einer Befürwortung durch diesen Gutachter erteilt die Krankenkasse in der Regel ihre Zustimmung für die Weiterbehandlung.
Für die Therapiesitzungen werden feste – zu Beginn meist wöchentliche – Termine vereinbart. Der Therapeut ist verpflichtet, die Behandlung zweckmäßig und wirtschaftlich, jeweils an den aktuellen Standards aus Wissenschaft und Praxis ausgerichtet, durchzuführen. Der Behandlungserfolg ist jedoch neben einer hohen fachlichen Qualität wesentlich von einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung und von der aktiven Mitarbeit auf Patientenseite abhängig.
Im Therapieverlauf werden von Patient/In und Therapeut gemeinsame Zwischenbilanzen gezogen. Zur Sicherung des Therapieerfolgs befindet sich der Therapeut außerdem in regelmäßigem kollegialen Austausch (Interversion bzw. Supervision), in dem mit anonymisierten Patienten-Daten über Therapieverläufe beraten wird.
Die Psychotherapie ist eine zeitbegrenzte Intervention, die darauf abzielt, Probleme durchzuarbeiten und Hilfe zur Selbsthilfe zu vermitteln. Gemeinsam beleuchten wir, ob die ursprünglich festgelegten Ziele der Behandlung erreicht wurden und wie die Psychotherapie verlaufen ist.
Neigt sich der Psychotherapie-Ablauf dem Ende, werden für uns die Vorbereitung auf die „Zeit danach“ und die Rückfallprophylaxe im Vordergrund stehen. An diesem Punkt stellen sich manche Patienten die Frage, ob Sie auch ohne den regelmäßigen Austausch mit dem Therapeuten ihren Weg gehen können. In der Verhaltenstherapie erhalten Sie das “Handwerkszeug” für diese Situation und lernen, selbst mit der psychischen Erkrankung umzugehen. Am besten sehen Sie dem Ende der Psychotherapie nicht mit Angst entgegen, sondern definieren es als neuen Schritt in ein selbstbestimmtes Leben.
Reicht eine Langzeittherapie in Ihrem Fall nicht aus, so kann ein erster Fortführungsantrag gestellt werden. Hier entscheidet die Krankenkasse, ob dieser Fortführung stattgegeben wird.
Die Wiederaufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung nach 2 Jahren nach dem Therapieende und ein Behandlerwechsel – auch in der laufenden Therapie – sind möglich, wenn sich dies als erforderlich erweist. Stellen sich nach Ihrer Therapie innerhalb von 2 Jahren, das heißt bevor Sie eine neue Therapie beantragen können, massive Störungen bei Ihnen ein, so können Sie eine Akutbehandlung beantragen (2 x 6 Stunden innerhalb von 2 Jahren).
Weitere Details oder Unklarheiten können wir auch gern in einem persönlichen Gespräch klären.
Tel. 030 - 814 11 17
Psychotherapie Marten
Bundesplatz 8
10715 Berlin
030 814 11 17
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